Aktueller Überblick über geltende Trainingsmaßnahmen

Der Bund und der Freistaat Sachsen haben vor einigen Tagen neue Regeln zum Spiel- und Trainingsbetrieb festgelegt und daraufhin teilte uns der Landessportbund Sachsen einen Überblick aller aktuellen Bestimmungen mit.

Hierzu geben wir gern einen Kurzüberblick zu den wesentlichen Infos:

Inzidenz über 100 – Was ist derzeit erlaubt?

  1. Kontaktloser Individualsport allein, zu zweit oder den Angehörigen des eigenen Hausstandes auf Innen- und Außensportanlagen
  2. Individual- und Mannschaftssport für Berufssportler sowie Bundes- und Landeskader
  3. In Gruppen kontaktlos mit max. fünf Kindern im Alter bis 13 Jahre (mehrere Gruppen möglich, wichtig: kein Kontakt zw. den Gruppen)
  4. Eine Teilung der Sportstätte ist erlaubt
  5. Ob eine Durchführung einer Mitgliederversammlung/ notwendige Gremiensitzung statthaft ist, wird derzeit auf Ebene des Bundes geklärt
  6. Instandhaltungsmaßnahmen an der Sportstätte sind statthaft
  7. Testpflicht für Anleitungspersonal bei Kindergruppen bis 13 Jahre – Übungsleiter müssen den Nachweis einer Negativtestung (nicht älter als 24h) vorweisen können; Derzeitige Lesart des Landessportbund Bautzen: Ein Selbsttest ist weiterhin statthaft, bis eine entsprechende Regelung in der sächsischen Coronaschutzverordnung aufgeführt wird
  8. Geimpfte und Genesene – Wegfall der Regelungen, dass Individualsport nur allein und zu zweit ausgeübt werden darf sowie von kontaktloser Ausübung im Freien nur in Gruppen von höchstens fünf Kindern; Mischgruppen sind nicht zulässig

Detaillierte Regelungen zu den Themen Selbsttests und Lockerungen für Geimpfte und Genesene werden demnächst in einer überarbeiteten Version der derzeit geltenden Coronaschutzverordnung dargestellt. Wir informieren zeitnah.

Inzidenz unter 100 – Der Landkreis Bautzen gibt bekannt, ab welchem Tag die Regelungen gelten. (vorab mind. 5 Tage in Folge Inzidenz unter 100!)

  1. Gruppensport von max. 20 Minderjährigen im Außenbereich sowie auf Außensportanlagen (auch Kontaktsport)
  2. Kontaktfreier Individualsport im Außenbereich sowie auf Außensportanlagen mit max. 10 Personen aus zwei Hausständen (!)
  3. Kontaktsport auf Außensportanlagen mit max. 10 Personen aus zwei Hausständen (!), verbunden mit einer Testpflicht für alle Teilnehmer (nicht älter als 24h)
  4. Kontaktfreier Individualsport auf Innensportanlagen mit max. 5 Personen aus zwei Hausständen (!)
  5. Eine Teilung der Sportstätte ist erlaubt (wichtig: kein Kontakt zwischen den Gruppen)
  6. Grundsätzliche Testpflicht für Übungsleiter
  7. Mitgliederversammlung/ Gremiensitzungen statthaft

Inzidenz unter 50 – Der Landkreis Bautzen gibt bekannt, ab welchem Tag die Regelungen gelten.

  1. Gruppensport von max. 20 Minderjährigen im Außenbereich sowie auf Außensportanlagen (auch Kontaktsport)
  2. Kontaktfreier Individualsport im Außenbereich sowie auf Außensportanlagen mit max. 20 Personen
  3. Kontaktsport auf Außensportanlagen mit max. 10 Personen aus zwei Hausständen (!)
  4. Kontaktfreier Individualsport auf Innensportanlagen mit max. 5 Personen aus zwei Hausständen (!)
  5. Eine Teilung der Sportstätte ist erlaubt (wichtig: kein Kontakt zwischen den Gruppen)
  6. Testpflicht für alle Übungsleiter
  7. Mitgliederversammlung/ Gremiensitzungen statthaft

Allgemeiner Hinweis zu Sportveranstaltungen: Die Verordnung unterscheidet nicht zwischen Wettkampf- und Trainingsbetrieb. Daher sind die aufgeführten Regelungen auch auf den Wettkampfbetrieb anzuwenden.

Allgemeiner Hinweis zur Teilung von Sportstätten: Wie viele Sportgruppen sowie Individualsportler (allein, zu zweit) sich auf den Sportflächen bewegen dürfen, bildet das jeweilige Hygienekonzept ab.