Update zu den Lockerungen im Sport (LK Bautzen)

Der Landkreis Bautzen hat zur neuen Verordnung bereits am  28. Mai die umsetzbaren Möglichkeiten für den Sportbetrieb veröffentlicht. Unter folgendem Link sind alle notwendigen Regelungen aufgeführt.

Aktuelles – Landkreis Bautzen (landkreis-bautzen.de)

 

Darin sind u.a. folgende Maßgaben bei einer Inzidenz unter 100 zu finden (aktuell geltend!):

Grundsätzlich erlaubt sind:

  • Kontaktfreier und Kontaktsport in Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich. Die Minderjährigen benötigten kein negatives Testergebnis. Bei mehr als 20 Teilnehmern ist die Gruppe zu teilen.
  • Übungsleiter brauchen immer ein tagesaktuelles negatives Testergebnis; nicht älter als 24 Stunden.
  • Kontaktfreier Sport für alle Altersgruppen in Gruppen zu höchstens 30 Personen auf Außensportanlagen. Lediglich Übungsleiter brauchen hier ein tagesaktuelles negatives Testergebnis; nicht älter als 24 Stunden. Abstände sind stets entsprechend einzuhalten, ggf. sind Bereiche zuzuordnen.

Unter Auflagen erlaubt sind:

  • Kontaktfreier Sport im Außenbereich für Erwachsene bis zu 30 Personen mit Kontakterfassung. Die Sportler benötigten kein negatives Testergebnis, Trainer müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen.
  • Kontaktsport im Außenbereich für Erwachsene bis zu 30 Personen mit Kontakterfassung und tagesaktuellen Test.
  • Kontaktfreier Sport im Innenbereich für alle Altersgruppen bis zu 30 Personen mit Kontakterfassung und tagesaktuellen Test. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Bei Minderjährigen gilt als Nachweis auch die letzte negative Testung in der Schule, sofern sie in der jeweiligen Kalenderwoche erfolgt ist. Wenn kein Test aus der Schule vorliegt, muss ein Test unter Aufsicht oder in einem anerkannten Testzentrum gemacht werden.